Befristeter Vertrag
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Pflanzenschutz, Zertifizierung von Obstpflanzen
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
11.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich als unabhängige Dienstleisterin für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei und den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein versteht. Ihre Fachkompetenz bietet sie Vereinen und Verbänden im Agrarbereich zum Nutzen ihrer Mitglieder und den politischen Institutionen als Grundlage für Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse an.
Produktqualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verbraucherschutz und Umweltschutz sind der Kammer ein besonderes Anliegen. Ihre Stärke ist breites Expertenwissen. Dieses Wissen bildet das Fundament für die Erarbeitung ganzheitlicher, effektiver und nachhaltiger Lösungen.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – sucht für ihre Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Pflanzenschutz, Zertifizierung von Obstpflanzen
mit der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten. Die Stelle ist zunächst befristet für 12 Monate. Der Dienstort ist Ellerhoop.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Ellerhoop
📮 PLZ: 25373
🗺️ Region: D-PLZ 25
📍 Koordinaten: 53.7332993, 9.7666998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.