Feste Anstellung
Referentin / Referent (m/w/d) bei dem Ministerium der Justiz und für Migration in Abteilung 5, Referat 55 (Staatsangehörigkeitsrecht)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
31.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Ministerium der Justiz und für Migration ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einem Arbeitskraftanteil von 50 % mit
einer Referentin / einem Referenten (m/w/d) in Referat 55 der Abteilung 5
(Ausschreibungsnummer 154/5)
zu besetzen.
Das Ministerium der Justiz und für Mig ration Baden-Württemberg ist die oberste Migrationsbehörde des Landes. Der Aufgabenbereich des Referats 55 in der Abteilung 5 (Migrationsabteilung) umfasst sämtliche Fragestellungen rund um das Staatsangehörigkeitsrecht.
Im Rahmen dieser Aufgabe ist das Referat 55 Fachaufsicht und Ansprechpartner der Regierungspräsidien und unteren Staatsangehörigkeitsbehörden für Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Besitz, Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit ergeben. Weiterhin ist das Referat 55 das Bindeglied zum Bundesinnenministerium.
Neben diesen allgemeinen Aufgaben einer obersten Landesbehörde muss das Justizministerium nach der VwV Zustimmungserfordernisse bei Einbürgerungen zustimmen, wenn sich aufgrund von Rückmeldungen des Landesamts für Verfassungsschutz, der Polizeibehörden oder Staatsangehörigkeitsbehörden Anhaltspunkte ergeben, dass sich die Einbürgerungsbewerberin oder der Einbürgerungsbewerber verfassungsfeindlich oder extremistisch betätigt hat oder betätigt, und eine Einbürgerung erfolgen soll.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Stuttgart
📮 PLZ: 70174
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 48.7835388, 9.1782312
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.