Befristeter Vertrag
Referentin oder Referent (w/m/d) der Zentrumsleitung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
30.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten sucht für das Bayerische Zentrum Pflege Digital (BZPD) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer engagierten Person als
Referentin oder Referent (w/m/d) der Zentrumsleitung
Das Bayerische Zentrum Pflege Digital (BZPD) erforscht und gestaltet den Einsatz digitaler Technologien in Pflege und Versorgung. Als Referentin oder Referent (w/m/d) der Zentrumsleitung gestalten Sie die administrativen Abläufe des Bayerischen Zentrums Pflege Digital (BZPD) aktiv mit. Sie koordinieren eigenverantwortlich zentrale Verwaltungsprozesse in den Bereichen Personal, Projekte, Beschaffung und Organisation, unterstützen die wissenschaftliche und operative Zentrumsleitung im Tagesgeschäft und sorgen gemeinsam mit den zentralen Organisationseinheiten der Hochschule für effiziente, transparente und verlässliche Prozesse. Mit Ihrem Organisationstalent und Ihrer strukturierten Arbeitsweise leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Betrieb und zur Weiterentwicklung des Zentrums.
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Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist ein fortschrittlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung einsetzt. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit und Diversität schafft die Hochschule optimale Bedingungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung individueller Talente und die wertvolle Integration aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Anliegen der Hochschulleitung. Durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung bietet die Hochschule ein positives Arbeitsumfeld, das sowohl fachliche als auch persönliche Entwicklung fördert. Flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Zugänge und umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten sind Teil des Inklusionskonzepts. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeiter schätzt und aktiv fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Klima, in dem ihre Fähigkeiten und Erfahrungen wertgeschätzt werden. Eine Karriere an dieser innovativen Bildungseinrichtung eröffnet vielfältige Perspektiven und trägt zur persönlichen wie auch beruflichen Entfaltung bei.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.