Feste Anstellung

Referent (m/w/d) Pflege

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Berufserfahrung

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.07.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Referent (m/w/d) Pflege

Pflege gestalten. Qualität sichern. Zukunft bewegen.

Standort: DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. in Kiel
Startdatum: 01.10.2026
Arbeitszeit: in Teilzeit mit mind. 20 Stunden/Woche

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ist als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege eine starke Stimme seiner Mitgliedseinrichtungen, die einen wesentlichen Teil der Altenhilfe in Schleswig-Holstein leisten. Als modernes Dienstleistungsunternehmen vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder, begleiten sie mit fachlicher Expertise und treiben die Weiterentwicklung der Pflegeangebote voran.

Sie möchten Pflege nicht nur organisieren, sondern aktiv weiterentwickeln? Sie denken strategisch, arbeiten gerne vernetzt und möchten die Zukunft der Pflege mitgestalten? Dann werden Sie Teil unserer Fachberatung Pflege!

In dieser vielseitigen Position verbinden Sie fachliche Kompetenz mit konzeptionellen Fähigkeiten sowie Beratung und Vernetzung mit pflegepolitischer Interessenvertretung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Kiel

🗺️ Region: D-PLZ 24

📍 Koordinaten: 54.3393402, 10.1451130

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.