Befristeter Vertrag
Referent/-in Strategische Transferförderung und Community Building (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
17.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die 2021 gegründete UTN ist eine innovative Universität mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz, interdisziplinärer Forschung und moderner Lehre. Mit flachen Hierarchien, digitalen Technologien und einer offenen, integrativen Kultur bietet sie ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Der nachhaltige Campus in Nürnberg wird das Zentrum eines neuen Stadtviertels und Heimat für rund 6.000 Studierende. Die Metropolregion Nürnberg überzeugt mit hoher Lebensqualität, guter Verkehrsanbindung und attraktiven Lebenshaltungskosten.
Referent/-in Strategische Transferförderung und Community Building (m/w/d)
Du möchtest Transfer aktiv gestalten statt nur begleiten? Werde Teil unserer Transferstelle und entwickle Förderstrategien, baue starke Netzwerke auf und schaffe die Grundlage für Innovationen mit gesellschaftlicher Wirkung.
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Dann bewirb dich jetzt und werde Teil einer einzigartigen Reise im Team Transfer Service. Gemeinsam bauen wir die Universität der Zukunft – mit deinem Talent und deinem Engagement. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Technische Universität Nürnberg
Die Technische Universität Nürnberg zeichnet sich nicht nur durch exzellente Bildungsangebote und innovative Forschung aus, sondern auch durch ein starkes Bekenntnis zur Inklusion und Chancengleichheit. Als Arbeitgeber fördert die Universität aktiv die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das Vielfalt wertschätzt und individuelle Stärken in den Vordergrund stellt. Die Technische Universität Nürnberg bietet attraktive Karrieremöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden eingehen, und sorgt für eine barrierefreie Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Das Engagement für ein integriertes Arbeitsumfeld spiegelt sich in verschiedenen Programmen wider, die sowohl die persönliche als auch die berufliche Entwicklung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung unterstützen. Jobsuchende aus dieser Zielgruppe finden in der Technischen Universität Nürnberg einen respektvollen und inklusiven Arbeitgeber, der ihnen wertvolle Perspektiven bietet und die Potentiale aller Mitarbeitenden bestmöglich fördert. Bewerbungen sind herzlich willkommen und werden mit Offenheit und Wertschätzung betrachtet, sodass jeder die Chance hat, Teil eines dynamischen und vielgestaltigen Teams zu werden.
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Key User Campus Management System (UTNexus) (m/w/d)
Standort: Nürnberg
📮 PLZ: 90461
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.