Beratung
Redakteur:in für die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeteiligung (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Arbeitnehmerüberlassung
Veröffentlicht
20.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – kurz BASE –ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes für Themen rund um die nukleare Sicherheit. Eine unserer Aufgaben ist es, die Endlagersuche in Deutschland zu beaufsichtigen und dafür die Öffentlichkeitsbeteiligung
zu organisieren. Wir bieten vielfältige und abwechslungsreiche Jobmöglichkeiten und bringen gemeinsam interdisziplinäre Themen voran.
Jetzt kennenlernen: Mitarbeitende im BASE
Jetzt mitgestalten: das größte Nachhaltigkeitsprojekt Deutschlands
Redakteur:in für die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeteiligung (m/w/d)
Entgeltgruppe 14 TVöD
Besoldungsgruppe bis A 14 BBesO bei bestehendem Beamtenverhältnis
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.