Befristeter Vertrag

Projektmitarbeiter (w/m/d) für hochschul­übergreifendes Projekt HERO@START

Technische Hochschule Augsburg

📍 Augsburg

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

14.08.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Hochschule Augsburg ist mit knapp 8.000 Studierenden und rund 700 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung wichtiger wirtschaftlicher Motor und Innovations­schmiede für die Region. Gemeinsam gestalten wir die Welt – kreativ, sinnhaft und die Zukunft prägend.

Die Technische Hochschule Augsburg sucht zum nächst­möglichen Zeitpunkt einen

Projekt­mitarbeiter (w/m/d) für hochschul­übergreifendes Projekt HERO@START befristet in Vollzeit.


Im Rahmen des durch die Stiftung Innovation in der Hochschul­lehre geförderten Verbund­projekts HERO – Hochschul­bildung durch Engagement, Reflexion und Orientierung suchen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine engagierte Persön­lichkeit für den Programmpfad HERO@Start.

HERO hat das Ziel, gesell­schaftliches Engagement als Lern- und Bildungsort systematisch mit akademischer Bildung zu verbinden. Gemein­sam mit der Technischen Hochschule Nürnberg entwickelt die THA innovative Bildungs­formate, die Demokratie­kompetenz, gesell­schaftliche Verantwortung und wissenschaftliche Reflexions­fähigkeit fördern. HERO@Start richtet sich dabei an zivilgesell­schaftlich engagierte junge Menschen am Übergang zur Hochschule – mit und ohne Hochschul­zugangs­berechtigung.

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Über das Unternehmen

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Technische Hochschule Augsburg

Die Technische Hochschule Augsburg präsentiert sich als eine herausragende Arbeitgeberin, die Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Im Sinne der Chancengleichheit legt die Hochschule großen Wert darauf, Menschen mit Schwerbehinderung eine umfassende Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit ihrem inklusiven Ansatz schafft die Technische Hochschule Augsburg ein Umfeld, in dem jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin wertgeschätzt wird und sein volles Potenzial entfalten kann. Die Hochschule bietet attraktive berufliche Perspektiven in einem dynamischen akademischen Umfeld, in dem Teamarbeit, Innovation und persönliche Weiterentwicklung zentrale Werte darstellen. Betriebsinterne Initiativen und Programme sichern nicht nur die berufliche Integration, sondern stärken auch das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Mitarbeitenden. Die Technische Hochschule Augsburg ist damit ein idealer Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einer inspirierenden und unterstützenden Arbeitsumgebung sind. Engagierte Jobsuchende finden hier die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten einzubringen und zum gemeinschaftlichen Erfolg der Hochschule beizutragen.

Standort: Augsburg

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.