Feste Anstellung
Professorin / Professor (m/w/d) der BesGr. W2 für das Lehrgebiet "International Tourism Management"
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
27.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Professorin / Professor (m/w/d)
der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "International Tourism Management"
Vollzeit
European Campus Rottal-Inn Pfarrkirchen
Bewerbungsfrist: 27.09.2026
Einstieg: ab Sommersemester 2027 oder später
Wir suchen eine engagierte, akademisch ausgewiesene und praxiserfahrene Persönlichkeit, die unserem Standort am European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen zu weiterem internationalem Ansehen verhilft. Eine Professur an unserem dynamischen und stark wachsenden Campus bietet Ihnen die Möglichkeit, angehende Tourismusmanagerinnen und -manager aus aller Welt auszubilden und sie auf verantwortungsvolle Karrieren in Wirtschaft, Wissenschaft und Unternehmertum vorzubereiten..
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Pfarrkirchen
📮 PLZ: 84347
🗺️ Region: D-PLZ 84
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
Ähnliche Stellenangebote
LAB IT Expert für HPC-, KI- und Forschungsinfrastruktur (m/w/d)
Technische Universität Nürnberg
📍 Nürnberg
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die 2021 gegründete UTN ist eine innovative Universität mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz,...
Details ansehen →
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Forschung & Entwicklung (w/m/d) am KLEVERTEC
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
📍 Kempten
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Das Kompetenzzentrum für angewandte Forschung in der Lebensmittel- und Verpackungstechnologie der Ho...
Details ansehen →
Finanzreferent (w/m/d) befristet in Vollzeit
Technische Hochschule Augsburg
📍 Augsburg
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Technische Hochschule Augsburg ist mit knapp 8.000 Studierenden und rund 700 Mitarbeitenden in L...
Details ansehen →
Projektkoordinator/in (m/w/d) - Institut für Quantenoptik
Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice
📍 Ulm
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Universität Ulm mit ca. 10.000 Studierenden bietet abwechslungsreiche berufliche Aufgaben in ein...
Details ansehen →
W2-Professur (m/w/x) Energiewirtschaft und Energienetze
Hochschule Reutlingen
📍 Reutlingen
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
An der Hochschule Reutlingen trifft Innovation auf Tradition. Ob digitale Transformation, nachhaltig...
Details ansehen →
Sachbearbeiter*in (m/w/d) Reisekosten
Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
📍 Münster
⏰ Teilzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.