Sonstige

Präventionsbeauftragte:n der Diözese Rottenburg-Stuttgart (m/w/d) 1549/20/26

Unbekanntes Unternehmen

📍 Rottenburg am Neckar

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Veröffentlicht

20.08.2026

Das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Rottenburg am Neckar gehört zu einem der größten Arbeitgeber in der Region. Um das christliche Leben in der Katholischen Kirche von Rottenburg-Stuttgart zu unterstützen und zu koordinieren, zu strukturieren und zu finanzieren, arbeiten im Bischöflichen Ordinariat Personen und Einrichtungen gemeinschaftlich zusammen.

Die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz fungiert als Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Sie entwickelt diözesane Qualitätsstandards, ist Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten und unterstützt Kirchengemeinden und Dekanate in der Umsetzung ihres Schutzauftrags.

Für die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz im Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Präventionsbeauftragte:n der Diözese Rottenburg-Stuttgart (m/w/d) 1549/20/26

Standort
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar

Vertragsart
Teilzeit
1501/20/2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Rottenburg am Neckar

📍 Koordinaten: 48.4795990, 8.9499998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.