Praktikum
Pflichtpraktikum - Group Accounting / Konzernbilanzierung - REF97688E
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Praktikum
Veröffentlicht
25.06.2026
Branche
Fahrzeugbau/-zulieferer
Continental entwickelt und produziert als ein führender Reifenhersteller und Industriespezialist nachhaltige, sichere und komfortable Lösungen unter anderem für Automobilhersteller sowie Industrie- und Endkunden weltweit. Das 1871 gegründete Unternehmen erzielte 2025 einen Umsatz von 19,7 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell rund 78.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 54 Ländern und Märkten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Continental AG mit Sitz in Hannover gilt als ein angesehener Arbeitgeber, der exzellenten Wert auf Diversität und Inklusion legt. Das Unternehmen hat sich klar zu Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden, inklusive Menschen mit Schwerbehinderung, bekannt. Continental fördert ein Arbeitsumfeld, das Barrieren abbaut und individuelle Talente anerkennt. Durch gezielte Programme und Unterstützung schafft das Unternehmen optimale Voraussetzungen für die berufliche Weiterentwicklung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Continental AG bietet eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten in einem innovativen und dynamischen Umfeld, das nicht nur technische Expertise, sondern auch Menschlichkeit und Fairness in den Vordergrund stellt. Das Engagement für Inklusion spiegelt sich in der Unternehmenskultur wider, die Teamarbeit und Respekt fördert und jeden Mitarbeitenden ermutigt, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist Continental AG ein erstklassiger Arbeitgeber, der nicht nur die Individualität schätzt, sondern auch aktiv an einer integrativen Gesellschaft mitwirkt.
📍 Hannover
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Standort: Hannover
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.3666992, 9.7166996
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.