Feste Anstellung
Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Sie sind eine erfahrene Pflegefachkraft und möchten nicht mehr von Patient zu Patient geschickt werden? Sie möchten in der Intensivpflege arbeiten, aber Ihnen fehlt noch die Zusatzqualifikation? Eine Weiterbildung zur "Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung" können Sie auch während der Arbeitszeit bei uns machen! Werden Sie Teil unseres Pflegeteams und erhalten Sie die Vergütung und Anerkennung, die Sie verdienen!
Wir sind eine lebensfrohe und unternehmenslustige Familie und pflegen unseren schwerbehinderten Sohn zu Hause in Mönchengladbach. Zur Erweiterung unseres privaten Pflegeteams suchen wir eine einfühlsame und zuverlässige Pflegefachkraft mit Beatmungserfahrung oder der Bereitschaft sich diese anzueignen. Wir bieten eine abwechslungsreiche und bedeutsame Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima bei attraktivem Gehalt und einem flexiblen Schichtmodell.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Mönchengladbach
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.