Feste Anstellung
Pflegefachkraft – Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
09.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Für unser Wohnhaus in schöner Lage in Quickborn suchen wir eine Pflegefachkraft – Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d)
Herzlich willkommen in der klaarnoord! Sie möchten mehr als nur Pflege? Dann kommen Sie doch zu uns! In unserem Wohn- und Assistenzangebot im Herzen von Quickborn leben wir Gemeinschaft und Wertschätzung. Hier finden 20 Klient*innen aller Altersklassen ein familiäres Zuhause und werden von uns unterstützt. Unser Haus mit großem Garten befindet sich nur 15 Minuten von der Bahnstation entfernt, in unmittelbarer Nähe des Naherholungsgebietes Himmelmoor. Die Stadtmitte von Quickborn mit Kino, Schwimmbad, Cafés und vielen kleinen Läden ist fußläufig gut zu erreichen und wird von den Klient*innen gerne und oft besucht. Es erwartet Sie ein spannendes buntes Aufgabenfeld mit viel Zeit für den einzelnen Menschen. Wir freuen uns auf Ihre Ideen, um gemeinsam mit uns etwas zu bewegen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Stiftung Alsterdorf - klaarnoord gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH in Ahrensburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Als Teil einer sozialen Stiftung bietet klarnoord Menschen mit Schwerbehinderung ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken und Fähigkeiten geschätzt werden. Das Unternehmen fördert aktiv die Integration von Menschen mit verschiedenen Lebensgeschichten und schafft dadurch ein inklusives Arbeitsklima, in dem Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung im Vordergrund stehen. Durch gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht klarnoord seinen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Stiftung setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Barrieren abzubauen und eine vielfältige Belegschaft zu fördern, in der jeder die gleichen Chancen hat. Für jobsuchende Menschen mit Schwerbehinderung ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH somit nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern ein Ort, an dem Vielfalt gefeiert wird und die Teilhabe am Arbeitsleben aktiv gelebt wird. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil eines wertschätzenden Teams!
Weitere Jobs bei Evangelische Stiftung Alsterdorf - klaarnoord gGmbH
Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in oder Erzieher*in
Altenpfleger *in, Gesundheits- und Krankenpfleger *in (m/w/d)
Altenpfleger *in, Gesundheits- und Krankenpfleger *in (m/w/d)
Standort: Quickborn
🗺️ Region: D-PLZ 25
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.