Befristeter Vertrag
Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter (m/w/d) – Gehaltsabrechnung & Payroll / Stadtverwaltung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
05.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Mitten im pulsierenden Rhein-Main-Gebiet bieten wir rund 67.000 Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige und kulturell vielfältige Heimat. Als Stadtverwaltung arbeiten wir Hand in Hand daran, den stetigen Wandel mitzugestalten und innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln. Unsere Mitarbeitenden sorgen mit Kompetenz und Herz für effiziente Bürgerservices, moderne Kinderbetreuung, hervorragende Schulen und vielfältige Freizeitangebote. Gemeinsam stehen wir für ein wertschätzendes Miteinander, gegenseitige Unterstützung und eine Arbeitskultur, in der jede/jeder Einzelne zum Erfolg beiträgt. Sind Sie bereit, Ihre Ideen und Ihre Expertise einzubringen, um die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten?
Blicken Sie mit uns nach vorn und verstärken Sie unser Team als
Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter (m/w/d) – Gehaltsabrechnung & Payroll / Stadtverwaltung
Kennz. 2576
Teilzeit 20 Stunden / befristet bis 30.06.2027 / E.-Gr. 9a TVöD / Start: sofort / Mobiles Arbeiten
Wer WIR sind:
- Wir kümmern uns um alle Personalangelegenheiten der Mitarbeitenden.
- Wir sehen Mitarbeitende nicht als Workforce, sondern als wichtigen Faktor für den langfristigen Erfolg unserer Behörde.
- Wir vereinen alle personalrelevanten Strategien, Maßnahmen und Handlungsfelder, die zur Entwicklung der Mitarbeitenden individuell und der Stadt Rüsselsheim am Main allgemein beitragen.
- Der Bereich Personalabrechnung spielt eine entscheidende Rolle bei der ordnungsgemäßen und termingerechten Entgelt- und Besoldungsabrechnung sowie bei der Sicherstellung einer rechtskonformen und verlässlichen Abwicklung aller abrechnungsrelevanten Personalprozesse.
Mitten im pulsierenden Rhein-Main-Gebiet bieten wir rund 67.000 Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige und kulturell vielfältige Heimat. Als Stadtverwaltung arbeiten wir Hand in Hand daran, den stetigen Wandel mitzugestalten und innovative Lösungen für die Herausforderungen von Morgen zu entwickeln. Unsere Mitarbeitenden sorgen mit Kompetenz und Herz für effiziente Bürgerservices, moderne Kinderbetreuung, hervorragende Schulen und vielfältige Freizeitangebote. Gemeinsam stehen wir für ein wertschätzendes Miteinander, gegenseitige Unterstützung und eine Arbeitskultur, in der jede/jeder Einzelne zum Erfolg beiträgt. Sind Sie bereit, Ihre Ideen und Ihre Expertise einzubringen, um die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten?
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Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter (m/w/d) – Gehaltsabrechnung & Payroll / Stadtverwaltung
Kennz. 2576
Teilzeit 20 Stunden / befristet bis 30.06.2027 / E.-Gr. 9a TVöD / Start: sofort / Mobiles Arbeiten
Wer WIR sind:
- Wir kümmern uns um alle Personalangelegenheiten der Mitarbeitenden.
- Wir sehen Mitarbeitende nicht als Workforce, sondern als wichtigen Faktor für den langfristigen Erfolg unserer Behörde.
- Wir vereinen alle personalrelevanten Strategien, Maßnahmen und Handlungsfelder, die zur Entwicklung der Mitarbeitenden individuell und der Stadt Rüsselsheim am Main allgemein beitragen.
- Der Bereich Personalabrechnung spielt eine entscheidende Rolle bei der ordnungsgemäßen und termingerechten Entgelt- und Besoldungsabrechnung sowie bei der Sicherstellung einer rechtskonformen und verlässlichen Abwicklung aller abrechnungsrelevanten Personalprozesse.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Rüsselsheim am Main präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Durch respektvolle Inklusion und gezielte Maßnahmen schafft die Stadt ein integratives Arbeitsumfeld für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung fördert aktiv die berufliche Teilhabe und unterstützt ihre Mitarbeitenden dabei, ihre individuellen Stärken einzubringen und weiterzuentwickeln. Zusätzlich bietet die Stadt Rüsselsheim am Main zahlreiche Programme zur beruflichen Förderung, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Rechnung tragen. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und eine positive Arbeitsatmosphäre, die es allen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Insgesamt ist die Stadt Rüsselsheim am Main eine vorbildliche Adresse für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die ein engagiertes Team und faire Arbeitsbedingungen suchen. Die Stadt versteht sich als ein modernes und inklusives Unternehmen, welches Gleichberechtigung aktiv lebt und wertschätzt.
📍 Rüsselsheim
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Standort: Rüsselsheim am Main
🗺️ Region: D-PLZ 65
📍 Koordinaten: 49.9807014, 8.4320002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.