Feste Anstellung
Personalleitung (w/m/d) Germany Trade & Invest
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
05.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Unsere Klientin, die Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI), ist eine 100%ige und institutionell geförderte Bundesgesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit derzeit rd. 430 Beschäftigten. Im Auftrag des Bundes unterstützt die GTAI außenwirtschaftlich orientierte deutsche Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte und ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Die GTAI hat ihren Sitz in Berlin und einen weiteren Standort in Bonn sowie ein Auslandsnetz mit rund 50 Standorten weltweit. Weitere Informationen zur GTAI finden Sie im Internet unter: www.gtai.de.
In einem dynamischen geopolitischen Umfeld und unter dem Einfluss von Digitalisierung und KI befindet sich die GTAI in einem umfassenden Transformationsprozess, in dessen Zuge sie sich zu einer modernen, leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft entwickelt. Internationale Entwicklungen und der Anspruch an Effizienz treiben die kontinuierliche Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse und Services voran; dabei werden Dienstleistungen, Prozesse sowie Aufbau- und Ablauforganisation grundlegend auf den Prüfstand gestellt, Digitalisierung und KI verstärkt eingesetzt und auch strukturelle Veränderungen nicht ausgeschlossen. Daher sucht die GTAI am Standort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine führungsstarke, strategisch denkende Personalleitung, die die Personalarbeit der Gesellschaft zukunftsorientiert weiterentwickelt und Veränderungsprozesse wirksam begleitet – als Impulsgeber und Treiber gemeinsam mit der Geschäftsführung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Berlin
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.