Feste Anstellung
Mitarbeiter/in (w/m/d) in der Bauordnung für den Bereich Sonderbau
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Eine Stärke Bremens mit seinen rund 580.000 in der Stadt lebenden Menschen ist seine Vielfalt: Es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, etliche Parks und Kultureinrichtungen – all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Projekte zu entwickeln und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten.
In der Abteilung „Stadtplanung und Bauordnung“ ist im Abschnitt „Sonderbau“ des Referates „Bauordnung Gesamtstadt“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiter/in (w/m/d) in der Bauordnung für den Bereich Sonderbau
Entgeltgruppe 12* TV-L / Besoldungsgruppe A 12
Kennziffer 2026/350-1
zu besetzen.
Im Referat 35 „Bauordnung Gesamtstadt“ werden für interne und externe Kunden Dienstleistungen auf den Gebieten der Bautechnik, des Sonderbaus, der Kleingärten und der technischen Verwaltung erbracht. Der Abschnitt 350 ist zuständig für Sonderbauten. Dort arbeiten Sie in einem hochkompetenten Team von derzeit 10 Personen an herausragenden Bauvorhaben in der Stadtgemeinde Bremen. Ihre Aufgabe dabei ist schwerpunktmäßig die Beurteilung komplexer Baugenehmigungsverfahren sowie die Bauberatung der Planenden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in Bremen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion bietet die Senatorin Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes und integratives Arbeitsumfeld. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, Barrieren abzubauen und individuelle Stärken zu nutzen, was zu einer positiven Unternehmenskultur beiträgt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier die Möglichkeit, ihre Talente einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Ein strukturiertes Integrationsmanagement und maßgeschneiderte Unterstützung gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter die bestmöglichen Voraussetzungen für seinen Erfolg erhält. Darüber hinaus schätzt das Team der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die unterschiedlichen Perspektiven, die Mitarbeiter mitbringen, und sieht diese als Bereicherung für innovative Lösungen im Bereich Stadtentwicklung. Wer auf der Suche nach einer erfüllenden und sinnstiftenden Tätigkeit ist, ist hier genau richtig.
Standort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0799179, 8.8135519
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.