Feste Anstellung

Mitarbeiter (w/m/d) Verkehrsüberwachung / Operator (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Nürnberg-Fischbach

Region: D-PLZ 90

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

08.07.2026

Branche

Baugewerbe/-industrie

Eine funktionierende Autobahninfrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit das so bleibt, brauchen wir Ihre Expertise als Operatorin oder Operator.

Tausende Brücken, hunderte Tunnel und unzählige Nebenanlagen müssen regelmäßig geprüft, gewartet und erneuert werden. Auch die Steuerung des Verkehrs sowie die Koordination des Betriebsdienstes gehören zu den abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben unserer Mitarbeitenden.

Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Autobahn!

Zur Unterstützung unseres Teams in unserer Verkehrs- und Betriebszentrale in Nürnberg-Fischbach suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitarbeiter (w/m/d) Verkehrsüberwachung / Operator (w/m/d).

Die Verkehrs- und Betriebszentrale (VBZ) ist zuständig für die Überwachung, Bedienung sowie den technischen Unterhalt von Anlagen und Systemen der Straßenverkehrstelematik und Tunneltechnik innerhalb der kritischen Infrastruktur der Bundesautobahnen in Nordbayern.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Nürnberg-Fischbach

🗺️ Region: D-PLZ 90

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.