Befristeter Vertrag

Mitarbeiter (w/m/d) Projektmanagement / Project Management Office (PMO)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

10.07.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Der OOWV ist bundesweit einer der großen Wasserver- und Abwasserentsorger. Mit Weitsicht und innovativen Ideen meistern wir die damit verbundenen Herausforderungen. Kompetent und engagiert leisten wir einen wertvollen Beitrag zur hohen Lebensqualität in unserer Region.

Gehen Sie mit uns in die Zukunft.

Die Stelle ist befristet bis zum 31.10.2028.

Als Mitarbeiter (w/m/d) Project Management Office sind Sie eine wichtige Unterstützung für unser PMO-Team und tragen dazu bei, unsere Projekte professionell zu steuern und weiterzuentwickeln. Sie übernehmen abgestimmte PMO-Aufgaben, begleiten Projektbeteiligte bei der Anwendung unserer Prozesse und sorgen für verlässliche Daten sowie effiziente Abläufe. Mit Ihrer Expertise in unseren PM-Tools unterstützen Sie die Weiterentwicklung unserer Projektlandschaft und agieren als kompetenter Key User (w/m/d).

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Über das Unternehmen

Logo von OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

Der OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband in Brake ist ein moderner und zukunftsorientierter Arbeitgeber, der sich für Vielfalt und Chancengleichheit starkmacht. Als wichtiger Akteur im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bietet der OOWV nicht nur spannende Karrierechancen, sondern legt auch großen Wert auf Inklusion. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, von den vielfältigen Möglichkeiten zu profitieren, die das Unternehmen zu bieten hat. Der OOWV fördert eine inklusive Unternehmenskultur, in der jeder Mitarbeiter wertgeschätzt wird und seine individuellen Stärken einbringen kann. Durch maßgeschneiderte Arbeitsbedingungen und flexible Modelle unterstützt der OOWV Menschen mit Schwerbehinderung dabei, ihren Platz im Berufsleben erfolgreich zu finden. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt und einem integrativen Ansatz hebt sich der OOWV als attraktiver Arbeitgeber hervor, der Verantwortung für alle Mitarbeiter übernimmt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil eines engagierten Teams zu werden, das sich für Umwelt- und Ressourcenschutz einsetzt und dabei alle Talente gleichberechtigt fördert.

Standort: Brake

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.3251991, 8.4650002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.