Befristeter Vertrag
Mitarbeiter (m/w/d) in der Personalabteilung
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
08.06.2026
Branche
Freizeit, Touristik, Kultur & Sport
Das Bayerische Staatsschauspiel in München
sucht zum 01.10.2026 einen
Mitarbeiter (m/w/d) in der Personalabteilung in Teilzeit (bis zu 16 Std. / Woche)
zunächst befristet bis 31.12.2027
Das Residenztheater (Bayerisches Staatsschauspiel) ist eines der traditionsreichsten und mit einem Ensemble von über 50 Schauspielerinnen und Schauspielern und mehr als 450 Mitarbeitenden größten Sprechtheater im deutschsprachigen Raum. Bespielt werden drei Spielstätten: das Residenztheater, das Cuvilliéstheater und der Marstall, alle in unmittelbarer Nachbarschaft im Herzen Münchens. Seit 2019 ist Andreas Beck Intendant. Das Residenztheater unter seiner künstlerischen Leitung steht für ein Ensembletheater, das den Schwerpunkt auf zeitgenössische Dramatik mit Uraufführungen und Neudichtungen neben der Pflege eines klassischen Repertoires legt.
Wir suchen zum 01.10.2026 eine neue Mitarbeiterin für unser engagiertes Team der Personalabteilung in Teilzeit (bis zu 16 Std. / Woche).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Bayerische Staatsschauspiel in München gilt als ein inspirierender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein engagiertes Umfeld, das Chancengleichheit aktiv fördert. Das Unternehmen setzt sich konsequent dafür ein, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Talenten gerecht wird. Durch gezielte Schulungsprogramme und individuelle Unterstützung werden Menschen mit Schwerbehinderung ermutigt, ihre einzigartigen Fähigkeiten einzubringen und Karrierewege zu beschreiten. Das Bayerische Staatsschauspiel bietet verschiedene berufliche Perspektiven in einem kreativen und dynamischen Umfeld, das von Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung können hier auf eine offene Unternehmenskultur treffen, die Vielfalt als Stärke betrachtet und ein inklusives Miteinander fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu sozialer Verantwortung und Inklusion positioniert sich das Bayerische Staatsschauspiel als attraktiver Arbeitgeber für alle Talente, die die Bühnenwelt bereichern möchten.
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🗺️ Region: D-PLZ 80
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.