Befristeter Vertrag
Mitarbeiter (m/w/d) im Strahlenschutz
Technische Universität München Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz
📍 Garching b. München
PLZ: 85748
Region: D-PLZ 85
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
17.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Technische Universität München betreibt mit der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München eine der leistungsfähigsten und modernsten Neutronenquellen weltweit. Als Serviceeinrichtung für die Wissenschaft und Dienstleister für die Industrie nehmen wir eine Spitzenstellung im Bereich der Forschung mit Neutronen und deren technischer Nutzung ein.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiter (m/w/d) im Strahlenschutz in Vollzeit (40 h/Woche).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Technische Universität München Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz
Die Technische Universität München Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching b. München gilt als beispielhafter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion nicht nur fördert, sondern aktiv lebt. Das Unternehmen engagiert sich dafür, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung Chancengleichheit erfahren und ihre Talente voll entfalten können. Mit einem klaren Fokus auf individuelle Bedürfnisse und Barrierefreiheit bietet die FRM II verschiedene Unterstützungsangebote und maßgeschneiderte Arbeitsplätze, die es Mitarbeitenden mit Handicap ermöglichen, ihre Fähigkeiten in einem innovativen und dynamischen Umfeld einzubringen. Die Forschungs-Neutronenquelle ist nicht nur ein Zentrum für wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch ein Ort, an dem Teamgeist, Respekt und Zusammenarbeit großgeschrieben werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Förderung von Diversität trägt die FRM II dazu bei, ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen, das alle Mitarbeitenden wertschätzt und deren persönliche Entwicklung unterstützt. Damit wird die Technische Universität München zu einer erstklassigen Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die sich in ihrem Beruf verwirklichen möchten.
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Techniker für den Experimentierbetrieb (m/w/d)
Ingenieur (m/w/d) Maschinenbau, Energie- und Umwelttechnik, Verfahrens- oder Elektrotechnik
Standort: Garching b. München
📮 PLZ: 85748
🗺️ Region: D-PLZ 85
📍 Koordinaten: 48.2668495, 11.6711168
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.