Bildung und Soziales
Mitarbeiter (m/w/d) im Integrationsfachdienst Hamburg
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.07.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Das Berufsförderungswerk Hamburg zählt zu den renommiertesten Einrichtungen für berufliche Rehabilitation und Weiterbildung im norddeutschen Raum. Wir begleiten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, auf ihrem individuellen Weg (zurück) in die Arbeitswelt. Für unsere multiprofessionellen Teams ist gelebte Vielfalt eine Bereicherung und ein Anspruch, der sich in Kollegialität und einem starken Wertesystem widerspiegelt.
Das BFW Hamburg gehört zur Familie der CJD Perspektiv-Kontor-Gruppe. Die CJD Perspektiv-Kontor-Gruppe ist Teil des CJD-Konzerns, eines der größten Bildungs- und Sozialunternehmen in Deutschland.
Willkommen im CJD
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter, Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung sowie jeglicher ethnischer Herkunft.
Das CJD ist eines der größten Bildungs- und Sozialunternehmen in Deutschland. Seine rund 11.000 Mitarbeitenden fördern und begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene an bundesweit rund 400 Standorten in Kitas, Schulen, Berufsbildungswerken und Lehrbetrieben, in Kliniken, Reha-Einrichtungen, Wohngruppen und Werkstätten.
Unser Anliegen ist es, Menschen zu befähigen, ihre Persönlichkeit zu entfalten sowie ihr Leben selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: 22159 Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5447006, 10.0248604
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.