Befristeter Vertrag

Mitarbeiter/-in für die Digitalisierung von Personalakten (m/w/d)

Deutscher Städtetag

📍 Köln

Region: D-PLZ 50

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Deutsche Städtetag ist die Stimme der Städte. Er ist der kommunale Spitzenverband aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte in Deutschland. Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen der Städte gegenüber Bund, Ländern, der Europäischen Union sowie zahlreichen Verbänden und Institutionen. Er begleitet politische Prozesse, gestaltet die Gesetzgebung im Sinne der Städte mit und achtet auf die kommunale Selbstverwaltung, die im Grundgesetz garantiert ist. Bei uns tauschen sich die Mitgliedsstädte aus und erarbeiten gemeinsame Positionen zu allen Politikfeldern, die für die Städte in Deutschland relevant sind. Die Hauptgeschäftsstelle umfasst sieben Dezernate an den Dienstorten Berlin und Köln.

Der Deutsche Städtetag sucht zum 1. Oktober 2026 eine/n

Mitarbeiter/-in für die Digitalisierung von Personalakten (m/w/d)

für das Dezernat I – Abteilung Personal. Dienstort ist Köln. Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer von 9 Monaten mit max. bis zu 30 Stunden wöchentlich zu besetzen. Je nach Projektverlauf besteht die Option einer Vertragsverlängerung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Köln

🗺️ Region: D-PLZ 50

📍 Koordinaten: 50.9524994, 6.9570999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.