Feste Anstellung
Mitarbeiter im IT-Support (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bistum Mainz mit dem Bischöflichen Ordinariat als zentraler Verwaltungsbehörde ist Arbeitgeber für aktuell ca. 5200 Menschen. Es erstreckt sich auf ca. 7.700 Quadratkilometer überwiegend in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Im Bischöflichen Ordinariat, Zentraldezernat, Abteilung Elektronische Datenverarbeitung, ist zum 01.01.2027 eine Stelle zu besetzen als
Mitarbeiter im IT-Support (m/w/d)
Kennziffer 73 / 2026
39 Wochenstunden, Vollzeit, unbefristet, Dienstsitz: Mainz
In der zentralen IT-Abteilung werden IT-Dienste für die Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats, der Pfarreien und anderer Einrichtungen im Bistum Mainz zur Verfügung gestellt. Eine unserer zentralen Aufgaben ist es, die IT-Landschaft bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und regelmäßig an die neusten Anforderungen anzupassen.
Wenn Sie technikaffin sind, gerne mit Menschen arbeiten und mithelfen wollen, diese zentralen Aufgaben zu erfüllen, freuen wir uns, bald von Ihnen zu lesen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Bistum Mainz präsentiert sich als ein einladender und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion bietet das Bistum Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Plattform, um ihr Potenzial zu entfalten. Die Arbeitsumgebung ist darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und individuelle Stärken zu unterstützen, sodass alle Mitarbeitenden ein respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld erleben. Durch zahlreiche Initiativen zur Förderung der Inklusion zeigt das Bistum Mainz, dass es die Talente und Fähigkeiten von Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur anerkennt, sondern gezielt integriert. Hier stehen die Chancen für alle im Mittelpunkt, was das Bistum zu einem vorbildlichen Arbeitgeber in der Region macht. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim Bistum Mainz eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Das Bistum engagiert sich dafür, jedem Mitarbeitenden ein passgenaues Arbeitsumfeld zu bieten und fördert aktiv den Austausch sowie die persönliche Weiterentwicklung. So wird das Bistum Mainz zu einer ersten Wahl für alle, die eine inklusive und positive Arbeitsatmosphäre suchen.
📍 Mainz
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.