Feste Anstellung
Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
13.07.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Fachklinik Gaißach ist eine Rehabilitationsklinik für chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter mit den Schwerpunkten Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma bronchiale), Adipositas, ADHS, Neurodermitis, Diabetes mellitus, endokrinologische Erkrankungen, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Zöliakie, Psychosomatik und orthopädische Erkrankungen. Zudem werden bei Indikation begleitende Erwachsene medizinisch behandelt und betreut.
Die Fachklinik ist akademisches Lehrkrankenhaus der TU München, Asthma- und Neurodermitis-Akademie, Adipositaszentrum DAG, Diabeteszentrum DDG und nach systemQM Rehabiliation 3.0 zertifiziert.
Die Fachklinik Gaißach liegt 2 km südlich von Bad Tölz in idyllischer Lage im Voralpengebiet und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln von München (BRB) gut zu erreichen. Sie verfügt derzeit über 254 Betten für Rehabilitanden, Rehabilitandinnen und Begleitpersonen.
Wir suchen für die Fachklinik Gaißach zum 1.1.2027 in Vollzeit:
Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
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🗺️ Region: D-PLZ 83
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.