Feste Anstellung
Logopäd*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Als diakonisches Dienstleistungsunternehmen in Norddeutschland mit rund 6.500 Mitarbeitenden sind wir schwerpunktmäßig in den Bereichen Eingliederungshilfe, Bildung und Medizin tätig.
„Sinnvolle Arbeit macht einfach mehr Spaß. Das spürt man hier überall.“
Die Holding der Evangelischen Stiftung Alsterdorf verantwortet die strategische Organisation der Stiftung. Sie umfasst unterschiedliche Tätigkeitsbereiche im Managementprozess und unterstützt die verschiedenen Tochtergesellschaften.
Jede*r Mitarbeiter*in zählt! Für unser Team der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg Alsterdorf suchen wir zur Verstärkung ab sofort eine*n engagierte*n
Logopäd*in (m/w/d)
Die Logopäd*innen im Werner Otto Institut arbeiten mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten in einem erfahrenen Team in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen in der phoniatrischen Abteilung (Ärzt*innen, Psychologin, Audiologische Assistent*innen, Ambulanzassistent*innen), dem neuropädiatrischen Bereich und den anderen Therapiedisziplinen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Evangelische Stiftung Alsterdorf - Werner Otto Institut gGmbH
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.6282997, 10.0347004
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.