Feste Anstellung

Leitung (w/m/d) für das Kompetenzzentrum Solidaritätsstiftung

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart

📍 Stuttgart

PLZ: 70188

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.07.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist einer der größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Er vertritt rund 1.800 katholische Einrichtungen und Dienste und engagiert sich mit sozialen und pflegerischen Angeboten für ein solidarisches und vielfältiges Zusammenleben. Mit acht Caritas-Regionen und rund 1.650 Mitarbeitenden gestaltet der Verband soziale Arbeit regional und landesweit aktiv mit.

Die Diözesangeschäftsstelle in Stuttgart verstärkt ab sofort ihr Team unbefristet mit einer

Leitung (w/m/d)

für das Kompetenzzentrum Solidaritätsstiftung.

Bei uns sind Sie flexibel, Ihren Beschäftigungsumfang wählen Sie selbst von 80% bis 100%.

Das Kompetenzzentrum Solidaritätsstiftung bündelt die Themen Engagementpolitik, Ehrenamt, Fundraising,
Zivilgesellschaft, Fördermittelberatung sowie Corporate Social Responsibility (CSR). In dieser verantwortungsvollen Leitungsfunktion sind Sie direkt dem Vorstand zugeordnet und gestalten die strategische Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes maßgeblich mit.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70188

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7667007, 9.1833000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.