Feste Anstellung

Leitung für die Abteilung Soziales (m/w/d)

Stadt Aalen

📍 Aalen

Region: D-PLZ 73

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Aalen fördert für ihre rund 70.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein vielfältiges soziales Miteinander, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder Geschlecht. Gemeinsam mit den örtlichen sozialen Akteuren und einem ausgeprägten Bürgerengagement streben wir gleichwertige Lebensverhältnisse, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit in unserem Gemeinwesen an.

Die Stadt Aalen sucht für das Amt für Soziales, Jugend und Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

Leitung für die Abteilung Soziales (m/w/d)

(Kennziffer 5026/22)

Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TVöD oder im Beamtenverhältnis in A 13 LBesG bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

Die Abteilung Soziales ist eine von drei Abteilungen im Amt für Soziales, Jugend und Familie. Zur Abteilung gehören derzeit zwei Sachgebiete mit rund 30 Mitarbeitenden. Die Abteilungsleitung übernimmt zugleich die Leitung eines Sachgebiets.

Im Rahmen einer laufenden Organisationsentwicklung ist vorgesehen, den Aufgabenbereich „Integration“ mit rund zehn Mitarbeitenden künftig der Abteilung zuzuordnen. Die endgültige Ausgestaltung der Organisationsstruktur und des Aufgabenzuschnitts befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess und kann unter Berücksichtigung der Qualifikationen und Erfahrungen der zukünftigen Führungskraft erfolgen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Aalen

🗺️ Region: D-PLZ 73

📍 Koordinaten: 48.8387207, 10.0925800

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.