Feste Anstellung
Leitung für den Fachbereich Gemeindeentwicklung und Umwelt (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Gemeinde Weyhe liegt nur wenige Kilometer vor den Toren Bremens – und doch mitten im Grünen. Kein Wunder also, dass Weyhe die Gemeinde mit der höchsten Bevölkerungsdichte im Landkreis Diepholz ist – mit steigender Tendenz. Unsere Gemeinde entstand 1974 durch die Niedersächsische Gemeindereform. Sie zählt inzwischen rund 31.500 Einwohnerinnen und Einwohner.
Sie wollen nicht nur verwalten, sondern gestalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Unsere Gemeinde entwickelt sich – und wir möchten diesen Weg aktiv, nachhaltig und innovativ weitergehen.
Wollen Sie die Entwicklung der selbstständigen Gemeinde Weyhe und die Lebensbedingungen ihrer rund 31.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Diepholz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 aktiv mitgestalten?
Der Fachbereich Gemeindeentwicklung und Umwelt setzt sich aus den drei qualifizierten und engagierten Teams Städtebau und Bauleitplanung, Bauverwaltung, Grünplanung und Umwelt mit aktuell insgesamt 20 Mitarbeitenden inkl. drei Teamkoordinationen zusammen.
Verstärken Sie uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Leitung für den Fachbereich Gemeindeentwicklung und Umwelt (m/w/d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 40 bzw. 39 Wochenstunden. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die Stelle ist - abhängig von der Qualifikation - bis max. Besoldungsgruppe A 15 NBesG bewertet.
Im Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Eingruppierung nach TVöD – vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung - in eine vergleichbare Entgeltgruppe.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Weyhe
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 52.9889984, 8.8313999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.