Feste Anstellung

Leitung des Referats Strategische Wirtschaftsführung der Universitätsklinika (m/w/d)

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

📍 München

PLZ: 80333

Region: D-PLZ 81

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (stmwk.bayern.de) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Leitung des Referats Strategische Wirtschaftsführung der Universitätsklinika (m/w/d)

Die bayerischen Universitätsklinika nehmen eine zentrale Rolle in Krankenversorgung, Forschung und Lehre ein. Zugleich stehen sie vor erheblichen wirtschaftlichen, strukturellen und personellen Heraus­forderungen. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst ist Vorsitzender der Aufsichts­räte, die über wesentliche Fragen der Struktur- und Entwicklungsplanung sowie über zentrale wirtschaft­liche Angelegenheiten der Klinika entscheiden. Zur Stärkung der wirtschaftlichen und strategischen Steuerungsfähigkeit soll eine zentrale Analyse- und Benchmarkingfunktion aufgebaut und dauerhaft verankert werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage der Universitätsklinika anhand einheitlicher Kenn­zahlen vergleichbar zu bewerten, Risiken frühzeitig zu erkennen, strategische Handlungsbedarfe ab­zu­leiten und die Aufsichtsratsarbeit des Staatsministers fachlich fundiert vorzubereiten.

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Standort: München

📮 PLZ: 80333

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.