Feste Anstellung

Leitung des Fachbereichs „Messgeräte für Flüssigkeiten außer Wasser, Dichte“ (w/m/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

27.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir schaffen durch unsere Arbeit Vertrauen in Messwerte, schützen Verbraucher*innen und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Unsere Aufgaben umfassen die regelmäßige Eichung von Messgeräten sowie die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollen von geeichten Messgeräten und Fertigpackungen. Zusätzlich unterstützen wir kleinere und mittlere Unternehmen als Konformitätsbewertungsstelle beim Inverkehrbringen neuer Messgeräte. Ihre Berührungspunkte mit unserer Arbeit sind beispielsweise die Obst- und Gemüsewaage an der Kasse, die Zapf- und Ladesäulen für Fahrzeuge, die Strom- und Wasserzähler im eigenen Haushalt, der Eimer Farbe für die Renovierungsarbeiten - und hoffentlich selten die Radarmessanlage im Straßenverkehr! Wesentliche Zukunftsthemen für unsere rund 300 Mitarbeitenden umfassen die Digitalisierung der Metrologie und den Ausbau von Kompetenzen im Bereich Wasserstofftechnologie.

Leitung des Fachbereichs „Messgeräte für Flüssigkeiten außer Wasser, Dichte“ (w/m/d)

Außendiensttätigkeit | zum nächstmöglichen Zeitpunkt | unbefristet

Die Betriebsstelle Eichamt Aachen besteht aus den Zentralen Diensten und 4 Fachbereichen mit derzeit rund 12, überwiegend im Außendienst tätigen Mitarbeitenden.

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Standort: Aachen

🗺️ Region: D-PLZ 52

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.