Feste Anstellung
Juristin Datenschutz (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
04.08.2026
Branche
Medien (Film, Funk, TV, Verlage)
Der MDR sucht für den Rundfunkdatenschutzbeauftragten eine Juristin Datenschutz (m/w/d) am Standort Leipzig.
Der Beauftragte für den Rundfunkdatenschutz ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde an der Schnittstelle zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Datenschutz, die anstelle der jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht über die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio und deren Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen wahrnimmt.
Seine Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse ergeben sich aus den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Medienstaatsvertrages (MStV).
Als Juristin Datenschutz (m/w/d) erwartet Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe an der Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, Medienproduktion und Verwaltung.
Datenschutz und Datensicherheit sind für Sie die Hauptthemen Ihrer beruflichen Ambitionen? Dann suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als
Juristin Datenschutz (m/w/d)
Tarifliche Bezeichnung: Referentin (m/w/d)
Arbeitsort: Leipzig
unbefristet
in Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) in Magdeburg gilt als ein attraktiver Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung bietet der MDR ein unterstützendes und inklusives Arbeitsumfeld, das individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt. Der Sender fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten und setzt sich für eine Kultur ein, die Respekt und Wertschätzung in den Vordergrund stellt. Durch maßgeschneiderte Programme und flexible Arbeitsmodelle ermöglicht der MDR eine optimale Work-Life-Balance für alle Beschäftigten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Förderung von Talenten sind zentrale Werte des Unternehmens. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim MDR nicht nur ein modernes Arbeitsumfeld, sondern auch zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihre berufliche Entwicklung unterstützen. Mit seinem Engagement für Inklusion und Diversität ist der Mitteldeutsche Rundfunk ein Vorreiter in der Medienbranche und bietet motivierten Mitarbeitenden eine Plattform, um ihre Fähigkeiten voll entfalten zu können. Das Unternehmen lädt Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung herzlich ein, Teil dieses dynamischen Teams zu werden.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.