Befristeter Vertrag
IT-Systemadministrator*in im Client Management (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
29.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung ist ein Forschungsinstitut in Berlin mit derzeit ca. 350 Mitarbeiter*innen aus der ganzen Welt. Wir erforschen multidisziplinär die Voraussetzungen und Prozesse menschlicher Entwicklung und Bildung. Unser Ziel ist es, zu verstehen, wie Menschen sich in ihrer Umgebung entwickeln, in ihr agieren und von ihr beeinflusst werden. Wir wollen Erkenntnisse zugänglich machen und Wissensräume schaffen, um unserer Gesellschaft die wirksame Gestaltung der Lebenswelt zu ermöglichen. Interdisziplinarität, Spitzenforschung und großer intellektueller Freiraum prägen dabei unsere Arbeit. Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
IT-Systemadministrator*in im Client Management (m/w/d)
(E 11 TVöD, 39 Wochenstunden)
Die Stelle ist für 2 Jahre befristet zu besetzen.
Sie ergänzen die Central IT im Bereich Client Management und verantworten gemeinsam mit dem Team den Betrieb und die Weiterentwicklung unserer Arbeitsplatzumgebung. Dabei betreuen Sie eine vielfältige und heterogene Client-Landschaft aus Windows-, macOS- und Ubuntu-Systemen. Neben dem stabilen Betrieb liegt der Fokus auf der Automatisierung, der kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie der Bereitstellung einer sicheren und standardisierten Client-Umgebung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin ist nicht nur ein führendes Forschungsinstitut, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Institut setzt sich aktiv dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung Gleichstellung erfahren und ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und individuelle Unterstützung fördert das Max-Planck-Institut die Vielfalt seiner Belegschaft und heißt talentierte Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Hintergründen herzlich willkommen. Das wissenschaftliche Umfeld ist geprägt von Offenheit und Teamgeist, wodurch jede*r Mitarbeitende die Möglichkeit hat, aktiv an innovativen Bildungsforschungsprojekten teilzunehmen. Die Philosophie des Max-Planck-Instituts basiert auf der Überzeugung, dass diverse Perspektiven einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Exzellenz leisten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur spannende Karriere Perspektiven, sondern auch eine wertschätzende Kultur, die individuelle Stärken fördert und unterstützt.
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🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.4683571, 13.3035898
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.