Feste Anstellung
IT-Engineer Bankanwendungen / Generalist (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.07.2026
Branche
Banken
Im Auftrag des Landes unterstützen wir Menschen, Unternehmen und Kommunen in NRW. Als Förderbank sorgen wir dafür, dass gute Ideen die passende Finanzierung finden. Wir tragen dazu bei, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen, Mittelstand und Unternehmensgründungen gestärkt und öffentliche Infrastrukturen verbessert werden. Dabei haben wir die Digitalisierung im Fokus und übernehmen Verantwortung für eine ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Qualitätsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft für die Position als
// IT-Engineer Bankanwendungen / Generalist (w/m/d)
in Münster für den Fachbereich Office- und IT-Infrastruktur / C/S-Anwendungen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei NRW.BANK
Spezialist Beteiligungsbuchhaltung / Business Management (m/w/d)
IT Spezialist Workplace Management (w/m/d) Fachbereich Office- und IT-Infrastruktur
IT Spezialist Workplace Services (w/m/d)
Standort: Münster
📮 PLZ: 48145
🗺️ Region: D-PLZ 48
📍 Koordinaten: 51.9630890, 7.6240129
Ähnliche Stellenangebote
Assistenz (w/m/d) für das Gebäude-/Vertragsmanagement im Immobilienservice
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
📍 Münster
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Niederlassung Münster des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein‑Westfalen (BLB N...
Details ansehen →
Werkstudentin / Werkstudent (w/m/d) für Presse und Kommunikation
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
📍 Münster
⏰ Teilzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen sucht im Rahmen von bis zu 20 Stund...
Details ansehen →
Leitung (m/w/d) Fachbereich Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung Bundeswehrliegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
📍 Münster
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Zentrale des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) sucht zum...
Details ansehen →
Abteilungsleitung Kreditabteilung Analyse Immobilienkunden (m/w/d)
Stadtsparkasse Düsseldorf
📍 Düsseldorf
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Individualkundenberater:in (Finanzzentrum Dietrichsdorf) m/w/d
Förde Sparkasse
📍 Kiel
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
Direktionsassistenz (m/w/d) Böblingen
Kreissparkasse Böblingen
📍 Böblingen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.