Feste Anstellung
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in (m/w/d) für die Epilepsie Monitoring Station
Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
📍 Hamburg
Region: D-PLZ 22
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Arbeitsumfeld
Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf gehört zu den medizinischen Gesellschaften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Es ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und hat einen besonderen Auftrag für die fachmedizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Derzeit verfügt das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf über 327 vollstationäre und 91 teilstationäre Bettenplätze.
Das EKA bietet mit 19 Plätzen bundesweit das größte und modernste Monitoring. Vier Plätze sind in Zusammenarbeit mit dem Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift für Kinder vorgesehen. Damit genau bestimmt werden kann, ob es sich bei den Anfällen der Kinder um Epilepsie handelt, wie sie sich äußert, und welches die beste Behandlung ist, werden die Kinder auf der Station des Video-EEG-Intensivmonitorings aufgenommen.
Wir suchen Sie in Hamburg Alsterdorf ab sofort als:
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *in (m/w/d) für die Epilepsie Monitoring Station
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Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH in Hamburg präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Das Unternehmen ist stolz darauf, Menschen mit Schwerbehinderung in seinen Teams willkommen zu heißen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Talente und Fähigkeiten voll entfalten zu können. Durch ein engagiertes, diverses Arbeitsumfeld fördert die Stiftung eine Kultur, die Vielfalt schätzt und individuelle Perspektiven einbezieht. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf bietet nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern unterstützt auch die persönliche und berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter. Das Leitbild der Inklusion wird hier nicht nur propagiert, sondern aktiv gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in diesem sozialen Unternehmen eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten, die durch eine umfassende Integration sowie individuelle Unterstützung gekennzeichnet sind. Die Verbindung von Fachkompetenz und Menschlichkeit macht die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu einem geschätzten Arbeitsplatz, der auf nachhaltige Werte setzt und echten Mehrwert für alle Mitarbeiter schafft.
Weitere Jobs bei Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Medizincontroller *in (m/w/d) im Krankenhaus
Medizincontroller *in (m/w/d) im Krankenhaus
Haustechniker *in (m/w/d) im Krankenhaus
Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.6282997, 10.0347004
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.