Feste Anstellung
Gesundheits- bzw. Krankenpfleger / Medizinischen Fachangestellten (MFA) /Study Nurse / Studienassistent (m/w/div.)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
10.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) ist Leibniz-Zentrum für Diabetes-Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Als interdisziplinäre Forschungseinrichtung vernetzt das DDZ molekulare und zellbiologische Grundlagenforschung mit klinischen, epidemiologischen und versorgungsbezogenen Forschungsansätzen.
Das DDZ verfolgt das Ziel, neue Ansätze zur Prävention, Früherkennung und Diagnostik des Diabetes mellitus zu entwickeln und die Therapie und Versorgung des Diabetes und seiner Komplikationen zu verbessern.
Das Institut für Klinische Diabetologie des DDZ (Direktor: Prof. Dr. Michael Roden), Arbeitsgruppe Clinical Trial Unit sucht zum nächstmöglichen Termin einen
Gesundheits- bzw. Krankenpfleger / Medizinischen Fachangestellten (MFA) / Study Nurse / Studienassistent (m/w/div.)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V.
Die Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. in Düsseldorf positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit bietet das Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen. Die Arbeitsumgebung ist darauf ausgelegt, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine Barrierefreiheit zu gewährleisten, damit jeder Mitarbeiter sein volles Potenzial entfalten kann. Die Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. legt großen Wert auf ein respektvolles und unterstützendes Miteinander, das es allen Beschäftigten ermöglicht, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und gemeinsam zum Fortschritt in der Diabetesforschung beizutragen. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Job, sondern auch ein Umfeld, das persönliches Wachstum und berufliche Teilhabe fördert. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die eine sinnstiftende Tätigkeit in einem engagierten Team suchen, stellt die Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. eine ideale Wahl dar. Die offene Unternehmenskultur und die Unterstützung für Diversität machen das Unternehmen zu einem vorbildlichen Arbeitgeber in der Region.
Standort: Düsseldorf
📮 PLZ: 40225
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2055016, 6.7884002
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.