Feste Anstellung
Geschäftsführung (m/w/d) Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH (KVHS)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.04.2026
Branche
Bildung & Training
Die Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH (KVHS) ist als gemeinnütziger Bildungsträger und kommunale Weiterbildungseinrichtung eine zentrale Akteurin des lebenslangen Lernens im Landkreis Wesermarsch. Als Gesellschaft des Landkreises gestaltet sie Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen und trägt wesentlich zur beruflichen Qualifizierung, gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in der Region bei.
Neben den klassischen Angeboten der Volkshochschule erbringt die KVHS vielfältige Bildungs- und Qualifizierungsleistungen für öffentliche und private Auftraggeber. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Angeboten zur beruflichen Integration, Sprachförderung sowie sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Tochtergesellschaft BildungsBrücke gGmbH bündelt darüber hinaus Leistungen in den Bereichen Schulbegleitung sowie spezielle schulische Unterstützungsangebote.
Mit rund 70 festangestellten Mitarbeitenden, über 400 freiberuflichen Dozierenden sowie rund 140 Beschäftigten in der BildungsBrücke gGmbH zählt die KVHS zu den größten Bildungsanbietern der Region. An den Standorten Brake und Nordenham werden jährlich rund 10.000 Teilnehmende erreicht und etwa 40.000 Unterrichtsstunden realisiert. In jüngster Vergangenheit wurde insbesondere das Musikangebot deutlich erweitert; zudem steht mit Nordenham ein neuer, moderner Standort mit attraktiver Lernumgebung zur Verfügung.
Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir eine überzeugende Führungspersönlichkeit, die die Kreisvolkshochschule Wesermarsch gemeinsam mit Mitarbeitenden, Partnern und dem Landkreis zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Brake
🗺️ Region: D-PLZ 26
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.