Feste Anstellung
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (m/w/d) CAP-Markt (Kaufmann (m/w/d) im Lebensmitteleinzelhandel)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
19.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Wir sind die Elbe-Werkstätten GmbH. Wir, das sind über 3.000 Mitarbeitende an über 50 Standorten in und um Hamburg. Wir stehen für professionelle Arbeit mit hoher Qualität und Flexibilität. Wir sind Experten für Inklusion und arbeiten auf Augenhöhe – für unseren gemeinsamen Erfolg.
Durch die Eröffnung von zentrumsnahen Lebensmittelmärkten unter dem Namen „CAP der Lebensmittelpunkt" erschließen wir eine neue Chance, geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung außerhalb der Werkstatt zu schaffen und diese Arbeitsplätze auch langfristig zu sichern. Menschen mit Behinderung, also Menschen mit Handicap, sind das Herzstück dieser Lebensmittelmärkte. Der CAP-Markt ist ein inklusiver Begegnungsort. Weitere Informationen finden Sie unter www.cap-markt.de.
Für unseren CAP-Lebensmittelmarkt am Standort AlsterCity, Weidestrasse 122a, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (m/w/d)
Der Arbeitsplatz umfasst 39 Wochenstunden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5826454, 10.0273638
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.