Befristeter Vertrag

Fachberaterin/Fachberater Inklusion für die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (m/w/d) Teilzeit

IHK - Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

📍 Düsseldorf

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

17.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die IHK Düsseldorf ist die Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft im Raum Düsseldorf, die sowohl politische Interessenvertretung und Dienstleistungen für rund 103.000 Unternehmen verantwortet als auch hoheitliche Aufgaben im Auftrage des Staates umsetzt.

In der Abteilung Fachkräftesicherung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachberaterin/ einen Fachberater für Inklusion (EAA). Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten, informieren und unterstützen Arbeitgeber seit 2022 bundesweit kostenfrei und niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Menschen. Als verlässliche Partner begleiten sie Unternehmen während des gesamten Beschäftigungsprozesses. Die Anstellung erfolgt im Rahmen der EAA nach § 185a SGB IX, unter fachlicher Leitung des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), das die Stelle aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Stelle ist in Teilzeit mit 19,75 Wochenstunden zu besetzen, befristet für die Laufzeit des Projektes, das aktuell unbefristet vom LVR finanziert wird. Die Beschäftigung richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Kooperationsvertrages.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Düsseldorf

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.