Feste Anstellung
Facharzt / Fachärztin - Rettungsstelle und NEF-Dienst (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Vivantes ist Berlins größtes Gesundheitsnetzwerk – gemeinsam verbunden in der Arbeit mit und an den Menschen. In über 100 Fachkliniken, Instituten und Pflegeeinrichtungen stellen wir die erstklassige medizinische und pflegerische Versorgung für einen großen Teil der Berliner*innen sicher. Wie Berlin sind wir in jedem Kiez ein wenig anders, aber eben immer auch ganz klar Vivantes.
Facharzt / Fachärztin - Rettungsstelle und NEF-Dienst (m/w/d)
Referenz-Nr.: AVK0695
Auf einen Blick
- Start: sofort
- Arbeitszeit: 40 Wochenstunden, Teilzeit möglich
- Entgelt: EG II TV Ärzte VKA
- Extras: Möglichkeit zur Weiterbildung KLINAM mit Rotationen in die benötigten Stationen, z. B. Kinder / HNO / Auge
- Einsatzort: Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum
- Bereich: Zentrale Notaufnahme / Rettungsstelle
Sie wollen Ihre notfallmedizinische Expertise in einem dynamischen Umfeld einbringen, NEF-Dienste übernehmen und gleichzeitig an strukturierten Ausbildungsprozessen mitwirken? In einem Team, das Vertrauen, Fokussierung und klare Abläufe miteinander verbindet? Dann sind Sie in unserer Zentralen Notaufnahme genau richtig.
Die Zentrale Notaufnahme des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums bietet ein breites Spektrum notfallmedizinischer Versorgung – von Akutdiagnostik über moderne Schockraumausstattung bis hin zum Notarzteinsatzfahrzeugdienst. Hier treffen ein erfahrenes interdisziplinäres Team, strukturierte Prozesse und eine hohe Versorgungsdichte aufeinander.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Berlin-Schöneberg
📮 PLZ: 12157
🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.5191710, 13.4060912
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.