Ausbildung, Studium

Duales Studium Bachelor of Arts Öffentliche Wirtschaft (Beginn 01.10.2027)

Kreis Bergstraße

📍 Heppenheim

Region: D-PLZ 64

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

31.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Duales Studium Bachelor of Arts Öffentliche Wirtschaft (Beginn 01.10.2027)

Der Kreis Bergstraße zählt zu den bedeutenden Arbeitgebern in der Region. Wir bieten unseren circa 50 Auszubildenden und Studierenden abwechslungsreiche und spannende Aufgaben sowie zukunfts­orientierte Karriere­möglichkeiten im Bereich der Verwaltung. Wer beim Kreis Bergstraße arbeitet, der arbeitet für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Die Mitarbeitenden sorgen unter anderem für Umwelt- und Ver­braucher­schutz, für Wohnen, Mobilität und Gesundheit sowie für soziale Belange von Kindern und Erwachsenen. Zudem kümmert sich der Kreis um die Schulen.

Beginn: 01.10.2027
Arbeitszeit: 39 Wochenstunden – 100 % (Vollzeit). Eine Ausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

Wir zahlen ein Ausbildungsentgelt analog des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) zzgl. einer Studienzulage, Sonderzahlungen und betrieblicher Altersversorgung.

Das Ausbildungsentgelt staffelt sich wie folgt:
Im ersten Ausbildungsjahr: 1.641,91 Euro
Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.701,84 Euro
Im dritten Ausbildungsjahr: 1.756,82 Euro

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Standort: Heppenheim

🗺️ Region: D-PLZ 64

📍 Koordinaten: 49.6409683, 8.6444798

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.