Ausbildung, Studium

Duales Studium (B.A.) im Jobcenter Bachelor of Arts Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (B.A.)

Kreis Bergstraße

📍 Heppenheim

Region: D-PLZ 64

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

01.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Duales Studium (B. A.) im Jobcenter – flexibel arbeiten bei 25 Stunden / Woche
(Beginn 01.10.2027)

Der Kreis Bergstraße zählt zu den bedeutenden Arbeitgebern in der Region. Wir bieten unseren circa 50 Auszubildenden und Studierenden abwechslungsreiche und spannende Aufgaben sowie zukunfts­orientierte Karriere­möglichkeiten im Bereich der Verwaltung. Wer beim Kreis Bergstraße arbeitet, der arbeitet für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Die Mitarbeitenden sorgen unter anderem für Umwelt- und Ver­braucher­schutz, für Wohnen, Mobilität und Gesundheit sowie für soziale Belange von Kindern und Erwachsenen. Zudem kümmert sich der Kreis um die Schulen.

Unser Eigenbetrieb Neue Wege (Jobcenter) bietet zum 01.10.2027 ein duales Studium der Fachrichtung Bachelor of Arts Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (B. A.) an.

  • Das Besondere: Du arbeitest nur 25 Stunden pro Woche – und kannst dir deine Arbeitszeit flexibel einteilen.
  • Ob drei, vier oder fünf Tage pro Woche – du entscheidest, was am besten zu deinem Alltag passt.
  • Dadurch können Studium, Freizeit oder Familie optimal miteinander vereinbart werden.

Das Ausbildungsentgelt staffelt sich wie folgt:

Im ersten Studienjahr: 1.641,91 Euro
Im zweiten Studienjahr: 1.701,84 Euro
Im dritten Studienjahr: 1.756,82 Euro
Im vierten Studienjahr: 1.833,11 Euro

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Heppenheim

🗺️ Region: D-PLZ 64

📍 Koordinaten: 49.6409683, 8.6444798

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.