Feste Anstellung
BTA / CTA / MTA (w/m/d) – Technische Assistenz – Molekularbiologie (PCR, RNA/DNA) – Hannover
TWINCORE - Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH
📍 Hannover
PLZ: 30625
Region: D-PLZ 30
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Gemeinsam Erreger bekämpfen!
Technische/r Assistent/in (w/m/d)
Kennziffer: 664
Einstellungstermin: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anstellungsdauer: Befristet bis 31.12.2027
Arbeitszeit: 19,50 Stunden pro Woche
Vergütung: E 9a TV EntGO Bund
Arbeitsort: Hannover
Probezeit: 6 Wochen
Bewerbungsschluss: 05.07.2026
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI), Abteilung Bioinformatik der Informationsforschung (BIFO), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Technische/n Assistent/in (w/m/d)
TWINCORE ist eine gemeinsame Einrichtung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Am TWINCORE forschen Mediziner/innen und Grundlagenwissenschaftler/innen gemeinsam in der Infektionsforschung, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und klinischer Entwicklung. Diese Grundlagenforschung zielt darauf ab, neue Therapien und Diagnoseverfahren für Patient/innen zu entwickeln und gleichzeitig auf Fragen aus der klinischen Praxis Antworten zu finden.
Unsere Abteilung (BIFO) entwickelt Software und Algorithmen, um die Evolution und die Epidemiologie von Influenza Viren basierend auf genomischen, geographischen und phänotypischen Datensätzen zu erforschen. Wir kollaborieren lokal, national und international mit Biolog/innen und Mediziner/innen von Universitäten und Forschungseinrichtungen und betreiben die Bioinformatik-Plattform des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Hannover
📮 PLZ: 30625
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.