Feste Anstellung

Beigeordnete / Beigeordneter (w/m/d) für Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

Stadt Hagen

📍 Hagen

PLZ: 58095

Region: D-PLZ 58

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

26.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Hagen mit rund 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verbindet auf besondere Weise die Dynamik des Ruhrgebiets mit der landschaftlichen Qualität des Sauerlands. Als Vier-Flüsse-Stadt bietet Hagen nicht nur die Vorzüge einer Großstadt, sondern auch einen hohen Freizeit- und Erholungswert sowie ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Einkauf. Gleichzeitig steht auch die Stadt der FernUniversität vor zentralen Zukunftsaufgaben: Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, moderne Infrastruktur und gesellschaftlicher Wandel erfordern innovative Lösungen und entschlossenes Handeln.

Vor diesem Hintergrund suchen wir eine gestaltungsmotivierte und umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit als

Beigeordnete / Beigeordneter (w/m/d) für Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

Sie übernehmen die Leitung des neu geschaffenen Vorstandsbereichs 6, der die Fachbereiche Mobilität und Verkehr, Gebäudewirtschaft sowie die Vorstandsfunktion beim Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH AöR) bündelt.

Die Berufung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für acht Jahre. Die Vergütung richtet sich nach Besoldungsgruppe B4 LBesG NRW.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Hagen

📮 PLZ: 58095

🗺️ Region: D-PLZ 58

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.