Feste Anstellung

Bauingenieur für Straßen­planung / Verkehrs­planung (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Würzburg

Region: D-PLZ 97

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.08.2026

Branche

Baugewerbe/-industrie

Eine funktionierende Autobahn­infrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit das so bleibt, brauchen wir Ihre Expertise als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tausende Brücken, hunderte Tunnel und unzählige Neben­anlagen müssen regelmäßig geprüft, gewartet und erneuert werden. Auch die Steuerung des Verkehrs sowie die Koordination des Betriebs­dienstes gehören zu den abwechslungs­reichen und spannenden Aufgaben unserer Mitarbeitenden.

Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns gemein­sam die Zukunft der Autobahn!

Zur Unterstützung unseres Teams im Bereich Planung suchen wir Sie zum nächst­möglichen Zeitpunkt als Bauingenieur für Straßen­planung/​Verkehrs­planung (w/m/d).

Wir suchen sowohl Bauingenieure/​Verkehrs­ingenieure (w/m/d) mit Erfahrung als auch Berufseinsteiger (w/m/d).

Keine Lust auf Langeweile? Dann kommen Sie zu uns! Wir planen die Autobahn von morgen – mit Ideen, Teamgeist und Projekten, die so vielfältig sind wie Sie. Schauen Sie sich aktuelle Projekte der Außenstelle Würzburg an:

Sechsstreifiger Ausbau zwischen Aschaffenburg und Biebelried
Talbrücke Pfeffermühle

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Würzburg

🗺️ Region: D-PLZ 97

📍 Koordinaten: 49.7920761, 9.9396124

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.