Feste Anstellung
Wissenschaftsmanager/ -in zur Administration des Heilbronn Data Science Center (m/w/d) - CIT2026-14
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die TUM School of Computation, Information and Technology (CIT) sucht für das mit der TUM School of Management (MGT) gemeinschaftlich aufzubauende Heilbronn Data Science Center (HDSC) des TUM Campus Heilbronn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit, unbefristet eine/ einen
Wissenschaftsmanager/ -in zur Administration des Heilbronn Data Science Center (m/w/d)
(CIT2026-14)
Über uns
Die Technische Universität München zählt zu den besten Universitäten Europas und ist eine der drei ersten Exzellenz-Universitäten Deutschlands. Spitzenleistungen in Forschung und Lehre, Interdisziplinarität und Talentförderung zeichnen sie aus. Dazu kommen starke Allianzen mit Unternehmen und mit wissenschaftlichen Einrichtungen auf der ganzen Welt. Auf Initiative der Dieter Schwarz Stiftung baut die Technische Universität München (TUM) auf dem Bildungscampus in Heilbronn seit 2018 einen Standort in einem zunächst auf 30 Jahre geplanten Projekt auf. Die School of CIT und die School of MGT erweitern ihre Lehr- und Forschungsaktivitäten nun um ein gemeinsames Center, bestehend aus 5 CIT- und 6 MGT- Professuren sowie Gastwissenschaftlern aus aller Welt. Schwerpunktthema dieses Centers ist Data Science, insbesondere Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen.
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Technische Universität München
Die Technische Universität München (TUM) in Garching bei München ist nicht nur eine der führenden Hochschulen in Deutschland, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Die TUM setzt auf eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Chancengleichheit und Vielfalt großgeschrieben werden. Bewerber mit Schwerbehinderung finden in der TUM ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion stellt die Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, ihr volles Potenzial entfalten können. Flexible Arbeitszeiten und entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz sind Teil der Unternehmenskultur, die es ermöglicht, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Die Technische Universität München ist ein attraktiver Arbeitgeber, der engagierte Fachkräfte sucht, die dazu beitragen möchten, die Zukunft der Wissenschaft und Forschung aktiv mitzugestalten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben und Teil dieser innovativen Gemeinschaft zu werden.
📍 Garching b. München
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.