Feste Anstellung

Professur (m/w/d) für das Gebiet „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Human Resource Management“

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

📍 Wilhelmshaven

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth studieren etwa 6.400 Menschen mit mehr als 200 Professor_innen. Lehre und Forschung zeichnen sich durch innovative Ansätze, kooperative Zusammenarbeit und eine zugewandte Haltung aus. In allen Bereichen fördert die Hochschule Kompetenz und Vielfalt. Die Jade Hochschule entwickelt aufgrund der herausragenden Bedeutung der Künstlichen Intelligenz bis zum Jahr 2030 eine Identität als KI‑Hochschule und setzt diese Identität in allen Arbeits­bereichen um.

Professur (m/w/d) für das Gebiet „Allgemeine Betriebs­wirtschafts­lehre, insbesondere Human Resource Management“
Bes.-Gr. W2 | Kennziffer WG7

Vorgenannte Stelle ist an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/​Oldenburg/​Elsfleth im Fachbereich Wirtschaft und Gesell­schaft am Campus Wilhelmshaven zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

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Über das Unternehmen

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Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth gilt als ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf eine inklusive und chancengleiche Arbeitsumgebung legt. Hier finden Menschen mit Schwerbehinderung ein offenes und respektvolles Umfeld, das ihre Talente und Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt. Die Hochschule fördert aktiv Vielfalt und setzt sich für die individuellen Bedürfnisse aller Mitarbeitenden ein, um Barrieren abzubauen und eine nachhaltige Integration zu gewährleisten. Mit einem breiten Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten und einer klaren Karriereentwicklung bietet die Jade Hochschule nicht nur eine solide berufliche Basis, sondern auch die Chance, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Die wertschätzende Unternehmenskultur ermöglicht es jedem, seine Ideen und Anregungen einzubringen, was zu einem inspirierenden Arbeitsklima führt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich willkommen, Teil dieser zukunftsorientierten Institution zu werden, die Inklusion als wesentlichen Bestandteil ihrer Identität betrachtet. Die Jade Hochschule ist somit die ideale Wahl für talentierte Fachkräfte, die in einem unterstützenden Umfeld arbeiten möchten.

Standort: Wilhelmshaven

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.5482635, 8.0886087

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.