Feste Anstellung

W2-Professur Betriebliche Informationssysteme / Cloud Computing (m/w/d)

Hochschule Albstadt-Sigmaringen

📍 Albstadt

PLZ: 72458

Region: D-PLZ 72

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

06.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist eine innovative und forschungsstarke Hochschule für Angewandte Wissenschaften und in ihrer wirtschaftlich und landschaftlich äußerst reizvollen Region fest verwurzelt. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner der Industrie und leisten erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft.

An unseren vier Fakultäten legen wir großen Wert auf praxisorientierte moderne Lehre, denn wir wollen unseren Studierenden die besten Bedingungen bieten und sie optimal auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten. Professoren, Mitarbeitende und Studierende schätzen die persönliche und kollegiale Atmosphäre an der Hochschule, die sich durch kurze Wege und flache Hierarchien auszeichnet. Lehrende finden bei uns zudem ein inspirierendes Forschungsumfeld mit drei Forschungs­schwer­punkten sowie eine hervorragende Laborausstattung.

Für die Verstärkung unseres rund 80-köpfigen professoralen Teams ist folgende Stelle zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei der Fakultät Engineering am Standort Albstadt zu besetzen:

W2-Professur (m/w/d)
Betriebliche Informationssysteme / Cloud Computing

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Über das Unternehmen

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Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen gehört zu den fortschrittlichen Bildungseinrichtungen in Deutschland und bietet ein inspirierendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber legt die Hochschule großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch diverse Maßnahmen und Programme fördert sie die Teilhabe und Integration von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen, wodurch ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsklima entsteht. Die Hochschule versteht, dass Vielfalt eine Bereicherung ist und setzt sich aktiv für die Förderung von Talenten ein, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen. Des Weiteren bietet sie flexible Arbeitsmodelle sowie individuelle Unterstützung, um den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht zu werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Hochschule Albstadt-Sigmaringen einen Arbeitgeber, der nicht nur für exzellente Fachkompetenz steht, sondern auch für ein harmonisches Miteinander. Die offene Unternehmenskultur und die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung machen die Hochschule zu einer attraktiven Wahl für alle, die ihre Karriere in einem inklusiven Umfeld starten oder fortsetzen möchten.

Standort: Albstadt

📮 PLZ: 72458

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.2270660, 9.0204000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.