Feste Anstellung
Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
In der Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer
Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist die zentrale Ausbildungsanstalt für den Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein. Sie verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der Sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung. Ferner verfügt die Anstalt über 35 Plätze im Offenen Vollzug im Holsatenring und 30 Plätze auf dem Landesgut Moltsfelde.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ziel des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes ist die Leitung einer Vollzugsabteilung im Erwachsenenvollzug für männliche Gefangene (Straf- oder Untersuchungshaft).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Land Schleswig-Holstein in Neumünster ist ein anerkannter Arbeitgeber, der sich aktiv für Diversität und Inklusion einsetzt. Das Unternehmen fördert ein Arbeitsumfeld, in dem Chancengleichheit für alle Mitarbeiter, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung, an oberster Stelle steht. Durch gezielte Maßnahmen und maßgeschneiderte Unterstützungsangebote schafft das Land Schleswig-Holstein optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch ein wertschätzendes Team, das Vielfalt als Bereicherung sieht. Die Entwicklung individueller Karrierewege und die Förderung von Potenzialen stehen im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie. Das Land Schleswig-Holstein bietet attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Aufstiegsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht werden. Mit seinem Engagement für Inklusion und einer offenen Unternehmenskultur positioniert sich das Land Schleswig-Holstein als vorbildlicher Arbeitgeber, der gezielt auf die Wünsche und Ansprüche von Bewerbenden mit Schwerbehinderung eingeht und somit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leistet.
📍 Neumünster
Standort: Neumünster
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 54.0724983, 9.9827995
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.