Feste Anstellung
Stellvertretende Geschäftsleitung (m/w/d) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.02.2026
Branche
IT & Internet
Unser Kunde, das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), ist einer der größten kommunalen IT-Dienstleister Deutschlands und unterstützt Kommunen am Niederrhein und im Rheinland bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse. Als öffentlich-rechtlicher Zweckverband der Kreise Kleve, Mettmann, Viersen und Wesel sowie der Städte Bottrop und Krefeld erbringt das KRZN umfassende IT-Leistungen für Verbandsmitglieder, angeschlossene Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen. Das Leistungsspektrum reicht vom Rechenzentrumsbetrieb über Fachanwendungen und E-Government-Lösungen bis hin zu IT-Sicherheit, Open-Source-Services, Open-Source-Diensten sowie Vor-Ort-Services für kommunale Verwaltungen. Mit mehr als 18.000 betreuten IT-Arbeitsplätzen, rund 500 Mitarbeitenden, mehreren Standorten am Niederrhein und dem Hauptsitz in Kamp-Lintfort nimmt das KRZN eine zentrale Rolle bei der Verwaltungsmodernisierung, Standardisierung und IT-Sicherheit im kommunalen Umfeld ein. Im Zuge einer Nachfolge wird nun die Stellvertretende Geschäftsleitung (m/w/d) als Teil einer Doppelspitze gesucht.
Die Vergütung erfolgt nach AT bzw. Besoldungsgruppe B2 (LBesG NRW).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Nordrhein-Westfalen
🗺️ Region: D-PLZ 4
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.