Feste Anstellung
Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäude- und Betriebstechnik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir suchen für die Abteilung 5 (Bauabteilung)
im Referat 4523 Gebäude- und Betriebstechnik
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)
Die Tätigkeit umfasst alle fachtechnischen Aufgaben der Elektro-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik, die für Landesliegenschaften im Rahmen der Fachaufsicht über den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) wahrzunehmen sind. Der Landesbetrieb LBB verwaltet und optimiert nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Immobilienportfolio mit rund 1.550 Gebäuden im Anlagewert von 2,3 Mrd. Euro, das den größten Teil der Landesliegenschaften umfasst. Der LBB, bestehend aus acht Niederlassungen und der Zentrale in Mainz, baut und unterhält für das Land Bürogebäude wie zum Beispiel Ministerien und Finanzämter sowie Spezialimmobilien für Hochschulen, Polizei, Justiz und Landesforsten bis hin zu Landesschulen oder Museen. Der Erhalt von Burgen, Schlössern und antiken Baudenkmälern zählt ebenso zu seinen Aufgaben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Bearbeitung technischer Fragestellungen im Bereich Elektro- und Kommunikationstechnik.
- ✓ Überwachung der Sicherheits- und Informationstechnik für staatliche Immobilien.
- ✓ Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung.
- ✓ Mitwirkung an der Verwaltung und Optimierung eines umfangreichen Immobilienportfolios.
Der Landesbetrieb LBB verwaltet ein großes Portfolio an Immobilien mit vielfältigen Aufgaben.
Über das Unternehmen
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber durch seine klaren Werte und die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds aus. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, was besonders für Menschen mit Schwerbehinderungen von zentraler Bedeutung ist. Das Ministerium legt großen Wert darauf, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem Vielfalt als Stärke angesehen wird. Durch verschiedene Unterstützungsangebote und flexible Arbeitsmodelle ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Zudem wird kontinuierlich an der Sensibilisierung aller Mitarbeiter gearbeitet, um ein respektvolles Miteinander zu fördern. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung eines modernen und inklusiven Verwaltungssystems mitzuwirken. Mit einem starken Fokus auf Teamarbeit und persönlicher Weiterentwicklung ist das Ministerium der Finanzen ein herausragender Arbeitgeber, der sich für die Belange aller Mitarbeitenden engagiert.
Standort: Mainz
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 50.0194664, 8.2214909
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.