Feste Anstellung

Leitung des Teams Veranstaltungsservice (Hauswirtschaftsleitung)

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

24.12.2025

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und Wohlfahrtsverband der Diözese Mainz mit mehr als 12 500 Mitarbeitenden in den caritativen Einrichtungen und Diensten der Mitgliedsorganisationen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und motivierte

Leitung des Teams Veranstaltungsservice (Hauswirtschaftsleitung)
(in Teilzeit mit 25 Std./ Woche unbefristet)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Leitung und Organisation des Veranstaltungsservices
  • Koordination der hauswirtschaftlichen Abläufe
  • Überwachung der Qualität der Dienstleistungen
  • Führung und Motivation des Teams

Ihr Profil

  • Engagement und Motivation für die Aufgaben
  • Erfahrung in der Leitung von Teams
  • Kenntnisse im Bereich Hauswirtschaft
  • Fähigkeit zur strukturierten Arbeitsweise

Der Caritasverband Mainz ist ein bedeutender Wohlfahrtsverband mit über 12.500 Mitarbeitenden.

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Über das Unternehmen

Logo von Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.

Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.

Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. ist ein renommierter Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Als sozialer Dienstleister bietet er zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten, die speziell darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Schwerbehinderung eine erfüllende berufliche Perspektive zu bieten. Durch diverse Programme und ein unterstützendes Arbeitsumfeld trägt der Caritasverband aktiv dazu bei, Barrieren abzubauen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Das Unternehmen setzt sich für die individuellen Stärken und Talente seiner Mitarbeitenden ein und schafft somit ein inklusives Klima, in dem Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern gefeiert wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein engagiertes Team, das sie auf ihrem Karriereweg unterstützt. Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. ist stolz darauf, ein Arbeitgeber zu sein, der soziale Verantwortung übernimmt und sich nachhaltig für eine gerechte und inklusive Gesellschaft einsetzt. Bewerbungen sind herzlich willkommen, denn jeder Mensch ist wertvoll und sollte die Chance auf einen erfüllten Job erhalten.

Standort: Mainz

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 49.9925638, 8.2488636

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.